Rechnungen mit Raten
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Fachperson.
Eine Begleitung über mehrere Monate, ein Paket mit zehn Sitzungen oder ein Lerncoaching über ein Schuljahr: Da kommen schnell Beträge zusammen, die nicht alle auf einmal bezahlen können. Eine Ratenzahlung macht dein Angebot zugänglicher, ohne dass du auf dein Honorar verzichtest. Damit sie für beide Seiten funktioniert, braucht es klare Abmachungen und eine saubere Abrechnung.
Raten sind eine Abmachung, kein Anspruch
Steht die ganze Schuld fest und ist sie fällig, musst du eine Teilzahlung nicht annehmen. Nimmst du sie an, darf die Gegenseite die Zahlung des anerkannten Teils nicht verweigern.1 Eine Ratenzahlung beruht also auf einer Vereinbarung zwischen dir und deinen Klient:innen. Ob du Raten anbietest, für welche Angebote und ab welchem Betrag, entscheidest du.
Biete Raten am besten von dir aus an, bevor jemand fragen muss, zum Beispiel mit einem Satz im Angebot: «Auf Wunsch zahlst du das Paket in drei Monatsraten.» Das nimmt Druck aus dem Gespräch.
Was in die Vereinbarung gehört
- Gesamtbetrag und wofür er geschuldet ist, zum Beispiel «Paket mit 10 Sitzungen»
- Anzahl und Höhe der Raten
- ein festes Fälligkeitsdatum für jede Rate
- wie bezahlt wird, etwa mit einem QR-Zahlteil pro Rate
- was gilt, wenn eine Rate ausbleibt
Halte die Vereinbarung schriftlich fest. Eine Mail oder ein Abschnitt auf der Rechnung genügt oft; wichtig ist, dass beide Seiten dasselbe verstanden haben.
Feste Fälligkeitsdaten
Schreib für jede Rate ein Datum auf, nicht nur «monatlich». Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, kommt die Schuldnerin oder der Schuldner schon mit Ablauf dieses Tages in Verzug.1 Bei einer Geldschuld im Verzug sind Verzugszinsen von fünf Prozent pro Jahr geschuldet.1 Auch wenn du darauf verzichtest: Feste Daten machen für alle sichtbar, wann eine Rate überfällig ist. Eine freundliche Erinnerung ein paar Tage danach klärt die meisten Fälle. Wie du dabei vorgehst, beschreibt der Artikel Mahnwesen freundlich und klar.
Zinsen, Gebühren und das Konsumkreditgesetz
Bei einer Ratenzahlung schiebst du einen Teil der Zahlung auf. Das Konsumkreditgesetz (KKG) erfasst Verträge, mit denen Konsument:innen ein Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs gewährt wird.2 Es gilt aber nur für Kreditgeberinnen, die gewerbsmässig Konsumkredite gewähren, und nur gegenüber Personen, die den Vertrag nicht für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit abschliessen.2
Zudem nimmt das Gesetz unter anderem diese Fälle aus:2
- Kredite, die zins- und gebührenfrei gewährt werden
- Kredite unter 500 oder über 80 000 Franken
- Kredite, die innert höchstens drei Monaten zurückzuzahlen sind
- Verträge über die fortgesetzte Erbringung von Dienstleistungen, bei denen während der Dauer der Erbringung Teilzahlungen geleistet werden dürfen
Eine früher geltende Ausnahme für höchstens vier Raten innert zwölf Monaten gibt es seit 2016 nicht mehr.2 Am einfachsten bleibst du bei zins- und gebührenfreien Raten. Willst du für Raten Zinsen oder Gebühren verlangen, kläre vorher mit einer Fachperson, ob das KKG anwendbar ist.
Ein Zahlteil pro Rate
Wenn du eine einzige Rechnung mit einem QR-Zahlteil über den Gesamtbetrag schickst, zahlen Klient:innen Teilbeträge von Hand, und du ordnest sie mühsam zu. Besser ist ein eigener Zahlteil für jede Rate, mit dem Betrag und einer eigenen Referenz. Eine QR-Referenz oder eine Creditor Reference ermöglicht den automatischen Abgleich zwischen deinen Rechnungen und den eingehenden Zahlungen.3 So erkennst du sofort, welche Rate bezahlt ist.
Teile den Betrag auf ganze Rappen auf und lege eine Rundungsdifferenz auf die letzte Rate. Beispiel: 1000 Franken in drei Raten ergeben zweimal 333.33 und einmal 333.34 Franken. Auf der Rechnung selbst stehen die Raten mit Datum und Betrag in einer kleinen Tabelle, damit alles auf einen Blick klar ist.
Mehr zu Aufbau, Referenzen und Adressen steht im Artikel QR-Rechnung richtig erstellen.
Wenn eine Rate ausbleibt
Frag zuerst nach. Oft steckt eine vorübergehende Knappheit dahinter, und eine verschobene Rate ist besser als ein abgebrochenes Coaching. Passt ihr den Plan an, halte die neuen Daten wieder schriftlich fest. Bleiben Zahlungen trotz Erinnerung dauerhaft aus, gelten die üblichen Schritte bis hin zur Betreibung.
Buchhaltung
Erfasse jede Rate als Einnahme, wenn sie eingeht, und bewahre Rechnung und Ratenplan zusammen auf. Das Obligationenrecht verlangt, Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre aufzubewahren; wie weit das für deine Praxis gilt, hängt von deiner Buchführungspflicht ab.1
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 17.10.2026.
- Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 69, 102, 104, 957, 958f. fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), SR 221.214.1, Art. 1, 2, 3, 7 (Fassung von lit. f in Kraft seit 1. Januar 2016). fedlex.admin.ch
- SIX: Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.3, Kap. 4.3.2. PDF auf six-group.com