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Cluna

Ratgeber

QR-Rechnung richtig erstellen

Veröffentlicht am · Cluna

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Fachperson.

Fast jede Coaching-Rechnung in der Schweiz wird heute mit einem QR-Zahlteil bezahlt. Wer die Rechnung von Hand oder mit einer eigenen Vorlage erstellt, stolpert leicht über Details: falsche Masse, eine Referenz, die nicht zum Konto passt, oder eine Adresse im veralteten Format. Dieser Artikel fasst zusammen, was die offiziellen Vorgaben verlangen und worauf du als Coach achten solltest.

Was die QR-Rechnung ist

Die QR-Rechnung ist seit Juni 2020 in Umlauf und hat am 1. Oktober 2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine endgültig abgelöst.1 Erkennbar ist sie am Swiss QR Code mit einem Schweizer Kreuz in der Mitte.1 Die verbindlichen Regeln stehen in den Implementation Guidelines (IG) QR-Rechnung der Swiss Payment Standards, die SIX herausgibt, und im dazugehörigen Style Guide.24 Eine Rechnungssoftware setzt die meisten Vorgaben automatisch um. Die wichtigsten zu kennen hilft trotzdem: So erkennst du Fehler, bevor deine Klient:innen sie beim Bezahlen bemerken.

Aufbau: Zahlteil und Empfangsschein

Der Zahlteil hat das Format A6 quer (148 × 105 mm). Links daneben steht der Empfangsschein mit 62 × 105 mm, zusammen messen beide 210 × 105 mm.2 Der Empfangsschein muss zwingend links neben dem Zahlteil stehen.2 Auf Papier ist eine Perforation zwischen den Rechnungsangaben und dem Zahlteil vorgeschrieben, ebenso zwischen Zahlteil und Empfangsschein.2

Verschickst du die Rechnung als PDF, was in Coaching-Praxen der Normalfall ist, kennzeichnen Linien den Zahlteil und den Empfangsschein. Auf jeder Linie steht ein Scherensymbol oder oberhalb davon der Hinweis «Vor der Einzahlung abzutrennen».2 Zahlteil und Empfangsschein dürfen nicht als Werbeträger dienen, und ihre Rückseite bleibt leer.2

Der Swiss QR Code ist beim Drucken immer 46 × 46 mm gross.2 Für die Texte sind nur die serifenlosen Schriften Arial, Frutiger, Helvetica und Liberation Sans in Schwarz zugelassen, weder kursiv noch unterstrichen, in einer Grösse zwischen 6 und 10 Punkt.2 Selbst gebaute Vorlagen in einem Textprogramm halten diese Masse selten genau ein. Das ist ein guter Grund, den Zahlteil von einer Software erzeugen zu lassen und nicht selbst zu zeichnen.

Die Angaben im Zahlteil

  • Konto: deine IBAN oder QR-IBAN mit 21 Zeichen; zulässig sind nur IBANs mit dem Landescode CH oder LI.2
  • Zahlbar an: Name und Adresse der Empfängerin oder des Empfängers. Postleitzahl, Ort und Land sind zwingend, und die Angaben müssen mit denen des Kontos übereinstimmen.2
  • Währung: nur CHF oder EUR.2
  • Betrag: freiwillig. Fehlt er, wird ein leeres Feld mit Eckmarken gedruckt, in das die zahlende Person den Betrag einträgt.2
  • Zahlbar durch: freiwillig. Fehlt die Angabe, steht dort ein leeres Feld für Name und Adresse.2

Für eine Coaching-Rechnung setzt du Betrag und Rechnungsadresse in der Regel ein. Dann muss niemand etwas abtippen, und Tippfehler beim Betrag fallen weg.

IBAN oder QR-IBAN: die Referenz entscheidet

Im Feld «Referenz» gibt es drei Möglichkeiten:2

  • QR-Referenz (QRR): immer 27 Ziffern, die letzte ist eine Prüfziffer nach Modulo 10 rekursiv. Die QR-Referenz setzt eine QR-IBAN voraus, und mit einer QR-IBAN ist sie Pflicht.
  • Creditor Reference (SCOR) nach ISO 11649: 5 bis 25 Zeichen mit Prüfziffer nach Modulo 97-10. Die Creditor Reference setzt eine normale IBAN voraus; mit einer QR-IBAN geht sie nicht.
  • Ohne Referenz (NON): nur mit einer normalen IBAN; das Referenzfeld bleibt dann leer.

Beide Referenzarten ermöglichen den automatischen Abgleich zwischen deinen Rechnungen und den eingehenden Zahlungen.2 Eine QR-IBAN erkennst du an der Instituts-Identifikation: QR-IIDs liegen ausschliesslich zwischen 30000 und 31999.2 Eine QR-IBAN kann nur für Zahlungseingänge verwendet werden.2 Ob dein Konto eine QR-IBAN hat, erfährst du bei deiner Bank. Wenn du nur wenige Rechnungen im Monat schreibst, reicht oft die normale IBAN mit Creditor Reference; ohne Referenz musst du Zahlungen von Hand zuordnen.

Unter «Zusätzliche Informationen» darfst du eine Mitteilung und Rechnungsinformationen mitgeben, zusammen höchstens 140 Zeichen.2 Ein kurzer Text wie «Rechnung 2026-041, Sitzungen September» hilft beim Zuordnen, gerade wenn jemand ohne Referenz zahlt.

Nur noch strukturierte Adressen

Seit Version 2.3 der Implementation Guidelines, gültig seit November 2025, ist in der QR-Rechnung nur noch die strukturierte Adresse zugelassen.12 Die frühere kombinierte Adresse (Typ «K») mit freien Adresszeilen ist entfallen.2 Für die strukturierte Adresse stehen die Felder Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land zur Verfügung; bis auf Weiteres darf die Hausnummer auch im Feld Strasse stehen.2 Prüfe deshalb, ob deine Vorlage oder Software Postleitzahl und Ort getrennt erfasst. Das gilt für deine eigene Adresse und für die deiner Klient:innen.

Ab dem 14. November 2026 gilt zusätzlich Version 2.4. Für Rechnungen in Schweizer Franken bringt sie keine technischen Anpassungen; bei Rechnungen in Euro sind dann nur noch IBAN mit Creditor Reference oder IBAN mit Mitteilung möglich.3

Was sonst auf die Rechnung gehört

Der Zahlteil ersetzt nicht die eigentliche Rechnung darüber: Leistung, Datum, Betrag und deine Angaben gehören weiterhin dazu. Bist du mehrwertsteuerpflichtig, verlangt das Gesetz weitere Angaben, etwa deine MWST-Nummer, den Steuersatz und den Steuerbetrag.5 Von der Steuerpflicht befreit ist, wer weniger als 100 000 Franken Umsatz im Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt; freiwillig registrieren lassen kann man sich trotzdem.56

Kurze Checkliste

  • Zahlteil unten auf der Rechnung, mit Linien und Scherensymbol oder dem Hinweis zum Abtrennen.
  • Konto und Referenzart passen zusammen: QR-IBAN mit QR-Referenz, IBAN mit Creditor Reference oder ohne Referenz.
  • Name und Adresse stimmen mit deinem Konto überein, Postleitzahl und Ort sind getrennt erfasst.
  • Betrag und Rechnungsadresse sind ausgefüllt, die Mitteilung ist kurz.
  • Ein Probedruck oder ein Test mit der Banking-App zeigt, ob der Code gelesen wird.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 17.10.2026.

  1. SIX: QR-Rechnung (Übersichtsseite). six-group.com
  2. SIX: Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.3 (Kap. 2.6, 2.8, 2.10, 3.1–3.7, 4.2.2, 4.3, 6.4). PDF auf six-group.com
  3. SIX: Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.4 (Änderungskontrolle). PDF auf six-group.com
  4. SIX: Style Guide QR-Rechnung. PDF auf six-group.com
  5. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), SR 641.20, Art. 10 Abs. 2 lit. a und Art. 26. fedlex.admin.ch
  6. Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV: MWST-Steuerpflicht. estv.admin.ch